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Werkstatt | Leistungen moTec
AGB´s
Unternehmen
Unser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Team
  AGB´s:

Geltung der Bedingungen
Die Lieferung, Leistungen und Angebote der Motec Fahrzeugtechnik GbR erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als angenommen. Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen, eines nochmaligen Widerspruchs nach Eingang bei uns bedarf es nicht. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Bezieht sich ein Vertrag auf die Lieferung von Software, werden automatisch die Beschränkungen der Lizenz-bedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers zusätzlich mit vereinbart. Auf Anfrage des Käufers teilt die Motec Fahrzeugtechnik GbR diese zusätzlichen Ein-schränkungen und Bedingungen mit. Erfolgt diese Anfrage vor oder bei Bestellung oder Auftragserteilung, so ist der Käufer berechtigt, innerhalb einer Frist von einer Woche ab Bekanntgabe der zusätzlichen Einschränkungen bzw. Gewährleistungsbestimmungen vom Vertrage zurück-zutreten.

Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2..Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Werden nicht bestimmte Eigenschaften ausdrücklich vereinbart, so liefert die Motec Fahrzeugtechnik GbR Erzeugnisse handels-üblicher Qualität.

Preise, Preisänderungen
Den Lieferungen und Leistungen der Motec Fahrzeugtechnik GbR liegen in der jeweils zuletzt ausgegebene Preisliste festgelegten Preise zugrunde. Falls nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Brutto-Preise.

Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 8 Kalendertagen seit Rechnungsdatum zu begleichen.

Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus den Geschäftsverbindungen mit uns getilgt hat, bei Zahlungen mit Scheck erst bei dessen unwiderruflichen Gutschrift. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld verrechnet, auch bei anderslautenden Bestimmung des Käufers.

Gewährleistung, Schadensersatz
1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstands sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung leisten wir in der gleichen Weise Gewähr,
wie für den Liefergegenstand. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
berechtigt, Minderung oder Rückgängigmachen des Ver- trages zu verlangen.
2. Es ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht sichergestellt, dass Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Für diese Inkompatibilität übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden. Treten Inkompatibilitäten zwischen von uns bezogenen und fremden Baugruppen auf, stellt uns der Käufer von jeglicher Gewährleistung oder Nach-weispflicht frei.
3. Bei von uns gelieferter Software haften wir nicht für eine evtl. Verletzung von Urheberrechten.
4. Die Gewährleistungspflicht besteht nicht bzw. erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite verändert, bearbeitet oder Mängel ohne Zustimmung der Motec Fahrzeugtechnik GbR beseitigt werden, wenn diese in Fahrzeuge oder Teile eingesetzt werden, die im Rennsport oder entsprechenden Wettbewerben eingesetzt werden, sowie für den Fall, dass der Einbau des Liefer-gegenstandes ausserhalb einer autorisierten Fach-werkstatt vorgenommen wird, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Mangel hierauf nicht zurückzuführen ist. Werden gelieferte Teile in ein Kraftfahrzeug eingebaut und ist hierfür eine Betriebserlaubnis oder Abnahme erforderlich, so leistet die Motec Fahrzeugtechnik GbR für die Erteilung keine Gewähr.
8. Schadensersatzansprüche sind auf Vorsatz beschränkt. Aufwendungen des Käufers im Zuge der Nachbesserung sind nicht zu ersetzen.

Haftung für Folgeschäden bzw. Produkthaftung
1. Die Haftung für Schäden an anderen Teilen und Folgeschäden (z. B. Einbauschäden, Motorschäden usw.) wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Die Kunden werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine gesonderte Versicherung für Motor, Getriebe und Differenzial abgeschlossen werden kann, diese jedoch einen ausdrücklichen, gesonderten Vertragsschluss voraussetzt.
2. Die Motec Fahrzeugtechnik GbR weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von Tuningprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann.
3. Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung bezüglich Kraftfahrzeug-Haftungs-versicherung. Der Käufer ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Er stellt die Motec Fahrzeugtechnik GbR insoweit von jeder Haftung frei.
4. Der Käufer verpflichtet sich, seine Kunden bei einer Weiterveräußerung bzw. bei einem Einbau auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen hinzuweisen.

Schlussbestimmung
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma. Telefonische oder mündliche Absprachen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.